§ 11 Lockerungen des Vollzuges
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 133
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 01.09.2017 – 5 Ws 12/17 Vollz
- BVerfG, 01.04.1998 – 2 BvR 1951/96Strafvollzug: Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen und Besuchsausgang im geschlossenen Vollzug KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OLG Hamm, 28.04.2014 – 1 Vollz (Ws) 28/14Zitiert von 2
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 – 7 Sa 61/05Zitiert von 2
- BVerfG, 21.09.2018 – 2 BvR 1649/17Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Schutzes von Ehe und Familie (Art 6 Abs 1 GG) durch Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) sowie von Langzeitbesuchen gegenüber einem verheirateten StrafgefangenenZitiert von 24
- OLG Celle, 13.02.2002 – 1 (3) Ws 510/01 (StVollz)
Zuletzt entschieden
- LG Stendal, 11.12.2025 – 509 StVK 218/25 eAO
- BayObLG, 10.10.2024 – 204 StObWs 434/24
- KG, 10.07.2024 – 5 Ws 128/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/11#abs-1 (1) Als Lockerung des Vollzuges kann namentlich angeordnet werden, daß der Gefangene
1.
außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Freigang) nachgehen darf oder
2.
für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt unter Aufsicht (Ausführung) oder ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Ausgang) verlassen darf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/11#abs-2 (2) Diese Lockerungen dürfen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen des Vollzuges zu Straftaten mißbrauchen werde.