Gesetze / Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
StPOEG§ 10 (weggefallen)
Stand: 25.06.2023
Für § 10 StPOEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 10 StPOEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.10.2024 – 2 StR 471/23Hemmung des Laufs der Unterbrechungsfrist wegen Erkrankung des Angeklagten in Zeiten der Corona-Pandemie
- BGH, 19.11.2020 – 4 StR 431/20Strafverfahren: Hemmung der Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen coronabedingten InfektionsschutzmaßnahmenZitiert von 3
- BGH, 11.03.2021 – 1 StR 458/20Strafverfahren: Hemmung der Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen coronabedingten Infektionsschutzmaßnahmen
- BGH, 22.06.2021 – 5 StR 121/21Revision im Strafverfahren: Beweisantragsrüge wegen Ablehnung einer missverständlich formulierten BeweisbehauptungZitiert von 3
- LG Hamburg, 17.04.2020 – 608 KLs 5/17Zitiert von 1
- LG Aachen, 02.04.2020 – 60 KLs 5/19
Zuletzt entschieden
- LG Duisburg, 02.07.2025 – 34 KLs 3/20
- BGH, 02.11.2023 – 6 StR 316/23Strafverfahren: Berechnung der Hemmungszeit bei Fristunterbrechung der Hauptverhandlung nach § 10 EGStPO; Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt n.F. Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BGH, 28.08.2023 – 1 StR 249/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 StPOEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.09.2022 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 6b 8. 4. 2023 des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I 1454)
BGBl. 2022 I S. 1454
BGBl. 2022 I S. 1454 Gesetzgebungsmaterialien
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30.03.2021 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I 441)
BGBl. 2021 I S. 441
BGBl. 2021 I S. 441 Gesetzgebungsmaterialien
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27.03.2020 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 4 27. 3. 2021 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I 569)
BGBl. 2020 I S. 569
BGBl. 2020 I S. 569 Gesetzgebungsmaterialien
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14.12.1976 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 95 Nr. 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I 3341)
BGBl. 1976 I S. 3341
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.