§ 75 Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 20.01.2023 – 67/21
- OLG Karlsruhe, 25.03.2003 – 1 Ws 381/02
- BVerfG, 12.02.1992 – 1 BvL 21/88Unzulässigkeit einer Richtervorlage (Nichterörterung der Möglichkeit einer naheliegenden verfassungskonformen Auslegung)Zitiert von 14
- BVerfG, 25.03.1992 – 1 BvR 298/86Keine konkrete Bedürfnisprüfung bei Bestellung öffentlicher Sachverständiger Die Entscheidung ist abweichend von der aus dem Aktenzeichen folgenden Reihenfolge abgedruckt.Zitiert von 46
- BGH, 24.10.2019 – III ZR 141/18Anspruch auf Schmerzensgeld bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens in MissbrauchsverfahrenZitiert von 8
- BGH, 06.03.2014 – III ZR 320/12Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen: Vorwurf der Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens bei einer Todesfalluntersuchung durch einen beamteten Professor für Rechtsmedizin und Leiter des Instituts für Forensische Toxikologie an einem Zentrum der RechtsmedizinZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- EuGH, 21.12.2023 – C-397/22Zitiert von 10
- AG St. Ingbert, 12.10.2023 – 23 OWi 63 Js 1524/23 (2647/23)
- OVG NRW, 31.03.2023 – 6 B 1232/22Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/75#abs-1 (1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zu ihrer Ausübung öffentlich bestellt oder ermächtigt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/75#abs-2 (2) Zur Erstattung des Gutachtens ist auch der verpflichtet, welcher sich hierzu vor Gericht bereit erklärt hat.