§ 407 Pflicht zur Erstattung des Gutachtens
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/407#abs-1 (1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zur Ausübung derselben öffentlich bestellt oder ermächtigt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/407#abs-2 (2) Zur Erstattung des Gutachtens ist auch derjenige verpflichtet, der sich hierzu vor Gericht bereit erklärt hat.
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 407 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 03.05.2023 – 4 UF 258/21Zitiert von 3
- OLG Schleswig, 11.06.2025 – 15 WF 30/22
- Berufsgericht für Heilberufe Berlin, 04.06.2021 – 90 K 2.19 TZitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 18.11.2008 – I-10 W 196/07
- BSG, 02.12.2010 – B 9 SB 2/10 BNichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen NachfolgerZitiert von 4
- OLG Hamm, 25.08.2020 – 4 Ws 75/20Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 27.01.2026 – 19 W 1/25
- BSG, 09.12.2025 – B 2 U 5/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - bisegmentale bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - Betonbauer und Eisenflechter - haftungsbegründende Kausalität - Schadensbild - Auslegung mehrdeutiger Formulierungen der Konsensempfehlungen - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - medizinischer Sachverstand - Befundkonstellation B2 - umfassende Einzelfallprüfung bei fehlendem Konsens (Konstellation B3)Zitiert von 1
- OLG München, 19.08.2025 – 25 W 799/25 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 407 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.