§ 477 Datenübermittlung von Amts wegen
Stand: 10.12.2019
Wird zitiert von 80 Entscheidungen zu § 477 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 26.11.2013 – 1 VAs 116/13 - 120/13 und 122/13
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 – 4 U 182/09Zitiert von 1
- KG, 20.12.2018 – 3 Ws 309/18, 3 Ws 309/18 - 161 AR 262/18Zitiert von 1
- OLG Hamm, 16.06.2015 – 1 VAs 12/15 und 13/15
- BVerfG, 06.03.2014 – 1 BvR 3541/13, 1 BvR 3543/13, 1 BvR 3600/13Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Beiziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten zu Kartelldelikten in einem Zivilverfahren gem § 273 Abs 2 Nr 2 ZPO, §§ 474, 477 Abs 4 S 1 StPO - Anwendung des "Doppeltürmodells" (BVerfGE 130, 151) - § 299 Abs 1 ZPO lässt Raum für gerichtliche Abwägung über Einsichtgewährung in BeiaktenZitiert von 19
- OVG Niedersachsen, 20.11.2014 – 11 LC 232/13Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.11.2025 – 2 B 7.25Verwertbarkeit von in einem Strafverfahren bekannt gewordenen Tatsachen für dienstrechtliche MaßnahmenZitiert von 3
- BGH, 13.02.2025 – 5 StR 491/23Strafverfahren wegen Geldwäsche: Verwertung von originär in Frankreich erhobenen EncroChat-Daten im inländischen StrafverfahrenZitiert von 8
- OVG NRW, 27.11.2024 – 31 A 1268/21.OZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 477 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/477#abs-1 (1) Von Amts wegen dürfen personenbezogene Daten aus Strafverfahren Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten für Zwecke der Strafverfolgung sowie den zuständigen Behörden und Gerichten für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übermittelt werden, soweit diese Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle hierfür erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/477#abs-2 (2) Eine von Amts wegen erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren ist auch zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist für