§ 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/458#abs-1 (1) Wenn über die Auslegung eines Strafurteils oder über die Berechnung der erkannten Strafe Zweifel entstehen oder wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, so ist die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/458#abs-2 (2) Das Gericht entscheidet ferner, wenn in den Fällen des § 454b Absatz 1 bis 3 sowie der §§ 455, 456 und 456c Abs. 2 Einwendungen gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde erhoben werden oder wenn die Vollstreckungsbehörde anordnet, daß an einem Ausgelieferten, Abgeschobenen, Zurückgeschobenen oder Zurückgewiesenen die Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung nachgeholt werden soll, und Einwendungen gegen diese Anordnung erhoben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/458#abs-3 (3) Der Fortgang der Vollstreckung wird hierdurch nicht gehemmt; das Gericht kann jedoch einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen. In den Fällen des § 456c Abs. 2 kann das Gericht eine einstweilige Anordnung treffen.
Wird zitiert von 230 Entscheidungen zu § 458 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 06.06.2024 – 4 Ws 167/24Zitiert von 13
- KG, 14.12.2021 – 5 Ws 253/21, 5 Ws 253/21 - 121 AR 234/21Zitiert von 2
- BVerfG, 10.09.2010 – 2 BvR 2242/09Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils - hier: keine Grundrechtsverletzung bei Ablehnung einer Urteilsberichtigung wegen Falschangabe der Personalien - strafprozessuale Möglichkeiten des im Rubrum des Strafurteils genannten Nichttäters zur Abwehr von StrafvollstreckungsmaßnahmenZitiert von 1
- OLG Nürnberg, 26.06.2024 – Ws 420/24
- OLG Köln, 18.06.2024 – 2 Ws 319/24Zitiert von 10
- BGH, 21.07.2020 – 2 ARs 181/20Strafvollstreckung: Fortwirkung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Verlegung des Verurteilten in einen anderen Landgerichtsbezirk Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 02.06.2026 – 2 BvQ 42/26Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - unzureichende Darlegungen zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
- OLG Brandenburg, 19.02.2026 – 2 Ws 22/06
- OLG Celle, 12.01.2026 – 1 Ws 181/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 458 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.