§ 417 Zulässigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 23
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Nach Gewicht
- BGH, 17.12.1999 – 2 StR 376/99Vorlegung nach § 121 Abs. 2 GVG: Fehlen der Vorlegungsvoraussetzungen; konkludente Eröffnung des Hauptverfahrens durch Verbindungsbeschluss KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- OLG Stuttgart, 31.01.2005 – 4 Ss 589/2004; 4 Ss 589/04
- OLG Köln, 22.02.2000 – Ss 15/00- 44 -
- BVerfG, 23.01.2017 – 2 BvR 2584/12Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung in einer Registersache (Eintragung einer spanischen Schnellverurteilung in das Bundeszentralregister) - zudem Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Würdigung des BeteiligtenvorbringensZitiert von 20
- OLG Schleswig, 08.11.2024 – 1 ORs 4 SRs 67/24
- AG Reutlingen, 10.09.2024 – 5 Ds 20 Js 20864/24
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2025 – 18 Qs 4/25
- OLG Hamburg, 04.06.2020 – 2 Ws 72/20Zitiert von 3
- KG, 16.10.2017 – (5) 121 Ss 143/17 (65/17)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 417 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.