Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 203 Eröffnungsbeschluss

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund463 Entscheidungen

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

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