§ 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/207#abs-1 (1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/207#abs-2 (2) Das Gericht legt in dem Beschluß dar, mit welchen Änderungen es die Anklage zur Hauptverhandlung zuläßt, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/207#abs-3 (3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 reicht die Staatsanwaltschaft eine dem Beschluß entsprechende neue Anklageschrift ein. Von der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen kann abgesehen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/207#abs-4 (4) Das Gericht beschließt zugleich von Amts wegen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung.
Wird zitiert von 232 Entscheidungen zu § 207 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 11.11.2025 – 5 ORs 78/25Zitiert von 1
- BGH, 19.05.1961 – 1 StR 521/60
- OLG Hamm, 09.07.2024 – 5 ORs 48/24Zitiert von 1
- OLG Köln, 21.10.1994 – 2 Ws 369 - 372/94
- BGH, 06.08.1974 – 1 StR 226/74Zitiert von 6
- BGH, 21.07.1960 – 1 StR 610/60Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 1 ORs 4/26
- KG, 27.01.2026 – 5 Ws 148/25, 5 Ws 149 - 160/25, 5 Ws 148/25, 5 Ws 149 - 160/25, 5 Ws 149/25, 5 Ws 160/25
- BGH, 10.12.2025 – StB 58/25Eröffnung des Hauptverfahrens bei Beweisschwierigkeiten im Fall einer „Späherin“ bei politisch motivierten Gruppenangriffen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 207 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.