§ 37 Zustellungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/37#abs-1 (1) Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/37#abs-2 (2) Wird die für einen Beteiligten bestimmte Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte bewirkt, so richtet sich die Berechnung einer Frist nach der zuletzt bewirkten Zustellung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/37#abs-3 (3) Ist einem Prozessbeteiligten gemäß § 187 Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Übersetzung des Urteils zur Verfügung zu stellen, so ist das Urteil zusammen mit der Übersetzung zuzustellen. Die Zustellung an die übrigen Prozessbeteiligten erfolgt in diesen Fällen gleichzeitig mit der Zustellung nach Satz 1.
Wird zitiert von 247 Entscheidungen zu § 37 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Saarbrücken, 25.02.2025 – 1 Ws 2/25
- LG Trier, 14.09.2026 – 5 Qs 98/26Strafbefehlsverfahren: Wirksamkeit der Zustellung eines Strafbefehls ohne Übersetzung; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Einspruchsfrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Stuttgart, 12.05.2014 – 7 Qs 18/14Zitiert von 4
- LG Stuttgart, 13.09.2016 – 19 Qs 49/16Zitiert von 1
- LG Berlin, 23.09.2019 – 538 Qs 110/19 und 111/19, 538 Qs 110/19, 538 Qs 111/19
- OLG Hamm, 23.02.2016 – 2 Ws 49/16
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.06.2026 – 5 StR 155/26Pflichtverteidigerwechsel: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen offenkundigen Versagens der Verteidigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BayObLG, 03.03.2026 – 206 StRR 31/26
- BGH, 28.01.2026 – 5 StR 524/25Umfang der Pflichtverteidigung bei Adhäsionsverfahren
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.