Art 3 Recht auf Übersetzung wesentlicher Unterlagen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen, die die Sprache des Strafverfahrens nicht verstehen, innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Übersetzung aller Unterlagen erhalten, die wesentlich sind, um zu gewährleisten, dass sie imstande sind, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, und um ein faires Verfahren zu gewährleisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-2 (2) Zu den wesentlichen Unterlagen gehören jegliche Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme, jegliche Anklageschrift und jegliches Urteil.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-3 (3) Die zuständigen Behörden entscheiden im konkreten Fall darüber, ob weitere Dokumente wesentlich sind. Verdächtige oder beschuldigte Personen oder ihr Rechtsbeistand können einen entsprechenden begründeten Antrag stellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-4 (4) Es ist nicht erforderlich, Passagen wesentlicher Dokumente, die nicht dafür maßgeblich sind, dass die verdächtigen oder beschuldigten Personen wissen, was ihnen zur Last gelegt wird, zu übersetzen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-5 (5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, eine Entscheidung, dass keine Übersetzung von Dokumenten oder Passagen derselben benötigt wird, im Einklang mit nach einzelstaatlichem Recht vorgesehenen Verfahren anzufechten, und, wenn Übersetzungen zur Verfügung gestellt wurden, die Möglichkeit haben, zu beanstanden, dass die Qualität der Übersetzungen für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens unzureichend sei.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-6 (6) In Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls stellt der vollstreckende Mitgliedstaat sicher, dass seine zuständigen Behörden Personen, die solchen Verfahren unterliegen und die die Sprache, in der der Europäische Haftbefehl ausgestellt oder in die er vom ausstellenden Mitgliedstaat übersetzt wurde, nicht verstehen, eine schriftliche Übersetzung dieses Dokuments zur Verfügung stellen.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-7 (7) Als Ausnahme zu den allgemeinen Regeln nach den Absätzen 1, 2, 3 und 6 kann eine mündliche Übersetzung oder eine mündliche Zusammenfassung der wesentlichen Unterlagen anstelle einer schriftlichen Übersetzung unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, dass eine solche mündliche Übersetzung oder mündliche Zusammenfassung einem fairen Verfahren nicht entgegensteht.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-8 (8) Jedweder Verzicht auf das in diesem Artikel genannte Recht auf Übersetzung von Unterlagen unterliegt dem Erfordernis, dass verdächtige oder beschuldigte Personen zuvor rechtliche Beratung oder in anderer Weise volle Kenntnis der Folgen eines solchen Verzichts erhalten haben und dass der Verzicht unmissverständlich und freiwillig erklärt wurde.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-64-eu/3#abs-9 (9) Nach diesem Artikel zur Verfügung gestellte Übersetzungen müssen eine für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens ausreichende Qualität aufweisen, insbesondere indem sichergestellt wird, dass verdächtige oder beschuldigte Personen wissen, was ihnen zur Last gelegt wird, und imstande sind, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu Art 3 RL 2010/64/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 01.08.2022 – C-242/22Zitiert von 9
- EuGH, 11.05.2017 – C-278/16
- EuGH, 12.10.2017 – C-278/16Zitiert von 12
- EuGH, 20.01.2016 – C-25/15
- BGH, 18.02.2020 – 3 StR 430/19Strafverfahren: Anspruch des Angeklagten auf schriftliche Übersetzung eine nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils bei Anwesenheit mit Verteidiger bei der Urteilsverkündung und mündlicher Übersetzung; besondere Umstände bei fehlendem Kontakt zu Verteidiger nach UrteilsverkündungZitiert von 19
- EuGH, 15.10.2015 – C-216/14Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Schriftlicher Einspruch gegen einen Strafbefehl in einer anderen als der Verfahrenssprache und Verpflichtung zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- LG Trier, 14.09.2026 – 5 Qs 98/26Strafbefehlsverfahren: Wirksamkeit der Zustellung eines Strafbefehls ohne Übersetzung; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Einspruchsfrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 12.06.2025 – C-430/25
- OLG Saarbrücken, 25.02.2025 – 1 Ws 2/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 RL 2010/64/EU zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.