§ 356 Urteilsverkündung
Stand: 10.06.2019
Die Verkündung des Urteils erfolgt nach Maßgabe des § 268.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 356 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.07.2021 – 1 StR 519/20Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bei sog. Cum-Ex-Geschäften: Untersagung bzw. Beschränkung von Ton- und Bildaufnahmen zu Zwecken der Medienberichterstattung während der UrteilsverkündungZitiert von 1
- BGH, 09.05.2018 – 1 StR 159/17Rundfunk- und Filmaufnahmen von einer Entscheidungsverkündung: Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem gerichtlichen Verfahren und den schutzwürdigen Interessen der Beteiligten
- BGH, 16.09.1971 – 1 StR 284/71Zitiert von 9
- BGH, 27.07.1971 – 1 StR 183/71Zitiert von 1
- BGH, 15.12.1951 – 4 StR 47/51Zitiert von 2
- OVG NRW, 31.08.2026 – 13 A 751/23Anforderungen an die Heranziehung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der Kalkulation der Krankenhausentgelte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 13.11.2025 – 28 U 13/25
- Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, 24.10.2024 – Vf. 103-IV-23
- LG Bielefeld, 15.06.2023 – 20 KLs 29/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 356 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.