§ 342 Revision und Wiedereinsetzungsantrag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Nach Gewicht
- AG Köln, 25.10.2022 – 583 OWi 145/22
- KG, 11.12.2017 – 3 Ws (B) 310/17, 3 Ws (B) 310/17 - 122 Ss 167/17Zitiert von 4
- KG, 19.05.2017 – 3 Ws (B) 109/17, 3 Ws (B) 109/17 - 122 Ss 58/17Zitiert von 4
- OLG Koblenz, 13.02.2013 – 1 SsBs 113/12
- OLG Frankfurt am Main, 23.09.2010 – 3 Ws 892/10
- OLG Brandenburg, 15.03.2023 – 1 ORs 5/23
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 14.11.2024 – 206 StRR 388/24Zitiert von 2
- BayObLG, 28.12.2023 – 204 StRR 548/23Zitiert von 2
- BGH, 19.04.2023 – 2 StR 56/23Strafverfahren: Unterzeichnung einer als elektronisches Dokument übermittelten Revisionsbegründungsschrift allein mit der Bezeichnung "Rechtsanwalt"Zitiert von 1
37 Entscheidungen zu § 342 StPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 342 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/342#abs-1 (1) Der Beginn der Frist zur Einlegung der Revision wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/342#abs-2 (2) Stellt der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so wird die Revision dadurch gewahrt, daß sie sofort für den Fall der Verwerfung jenes Antrags rechtzeitig eingelegt und begründet wird. Die weitere Verfügung in bezug auf die Revision bleibt dann bis zur Erledigung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgesetzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/342#abs-3 (3) Die Einlegung der Revision ohne Verbindung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt als Verzicht auf die letztere.