Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 16 Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/16#abs-1 (1) Ist durch ein Gericht oder eine Behörde unanfechtbar eine Strafe oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden oder kann eine Tat nach § 153a Absatz 1 Satz 5 oder Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, so dürfen wegen desselben Sachverhalts
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/16#abs-2 (2) Bei der Verhängung von Disziplinararrest oder strengem Disziplinararrest ist eine andere Freiheitsentziehung anzurechnen. Die Dauer des Disziplinararrests oder des strengen Disziplinararrests darf zusammen mit der anderen Freiheitsentziehung drei Wochen nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/16#abs-3 (3) Wird die Soldatin oder der Soldat im Strafverfahren oder im Bußgeldverfahren freigesprochen, darf eine Disziplinarmaßnahme nur verhängt werden oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren nur eingeleitet oder fortgesetzt werden, wenn der Sachverhalt ein Dienstvergehen enthält, ohne den Tatbestand einer Strafvorschrift oder einer Bußgeldvorschrift zu erfüllen. Vor Beginn oder Fortsetzung der Ermittlungen ist der Soldatin oder dem Soldaten mitzuteilen, welcher Sachverhalt ihr oder ihm weiterhin als Pflichtverletzung vorgeworfen wird.
Wird zitiert von 122 Entscheidungen zu § 16 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.07.2006 – 2 WD 13.05Zitiert von 25
- BVerwG, 18.10.2024 – 2 WNB 2/24Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung bei strafgerichtlichem FreispruchZitiert von 4
- BVerwG, 05.09.2013 – 2 WD 24.12Zitiert von 4
- BVerwG, 05.09.2013 – 2 WD 24/12Außerdienstliches Dienstvergehen; zusätzliche disziplinarrechtliche Ahndung; Sanktionierungspraxis der Wehrdienstgerichte; negative Beispielwirkung
- BVerwG, 13.02.2008 – 2 WD 5.07Zitiert von 37
- BVerwG, 15.06.2007 – 2 WD 17.06Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 13.05.2026 – 2 WD 8.25Dienstgradherabsetzung wegen Trennungsgeldbetrugstaten
- VG Minden, 11.12.2025 – 12 K 1284/21
- BVerwG, 26.11.2025 – 2 WA 7.23Entschädigung wegen unangemessener Dauer des disziplinaren Vorermittlungsverfahrens; Absehen von der Einleitung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.