§ 311 Sofortige Beschwerde
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/311#abs-1 (1) Für die Fälle der sofortigen Beschwerde gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/311#abs-2 (2) Die Beschwerde ist binnen einer Woche einzulegen; die Frist beginnt mit der Bekanntmachung (§ 35) der Entscheidung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/311#abs-3 (3) Das Gericht ist zu einer Abänderung seiner durch Beschwerde angefochtenen Entscheidung nicht befugt. Es hilft jedoch der Beschwerde ab, wenn es zum Nachteil des Beschwerdeführers Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen dieser noch nicht gehört worden ist, und es auf Grund des nachträglichen Vorbringens die Beschwerde für begründet erachtet.
Wird zitiert von 1.270 Entscheidungen zu § 311 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 30.08.2022 – 3 Ws 319/22Zitiert von 1
- BVerfG, 26.01.2000 – 2 BvR 1082/92
- LG Lübeck, 06.03.2024 – 6 Qs 2/24
- OLG Saarbrücken, 28.04.2023 – 1 Ws 73/23
- OLG Zweibrücken, 16.12.2025 – 1 Ws 203/25, 1 Ws 204/25, 1 Ws 205/25, 1 Ws 203 - 205/25
- OLG Hamm, 23.07.2024 – 3 Ws 257/24
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 25.08.2026 – 5 Ws 191/26Entschädigung für einstweilige Unterbringung: Voraussetzungen einer Versagung der Entschädigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG bei Ablehnung der Unterbringung nach § 63 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 22.07.2026 – 3 Ws 195/26
- LG Nürnberg-Fürth, 14.07.2026 – 12 Qs 55/26Privatklageverfahren: Unzuständigkeit des Amtsgerichts bei Wirtschaftsstrafsachen und Voraussetzungen einer Abtrennung tateinheitlicher Delikte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 311 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.