§ 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
Stand: 17.12.2019
Wird zitiert von 348
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Nach Gewicht
- BGH, 01.07.2021 – 3 StR 518/19Einziehung von Taterträgen aus internationalen Waffengeschäften: Ausdrucke einer E-Mail als präsentes Beweismittel; Verjährung der Erwerbstaten als Einwendung gegen den Schuldspruch; das aus der Tat Erlangte bei Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung; Beschränkung der Haftung des den Wertersatz des ursprünglich Erlangten Übernehmenden auf den Wert der übertragenen Vermögenswerte; Berücksichtigung von Auslandsgeschäften bei der Wertbestimmung des Erlangten; Abzugsverbot für AufwendungenZitiert von 32
- BGH, 05.07.2022 – 5 StR 12/22Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Bewertung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage; Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen VerfahrensverzögerungZitiert von 2
- BGH, 24.03.2014 – 5 StR 2/14Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige Feststellungen bei psychischer Beihilfe zu einer Körperverletzung; Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung nach Vorladung eines Zeugen durch den Prozessbevollmächtigten eines Angeklagten; Konnexität zwischen Beweisbehauptung und BeweismittelZitiert von 13
- BGH, 08.12.2011 – 4 StR 430/11Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag; Unterzeichnung durch bevollmächtigten für einen Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt
- BGH, 06.09.2011 – 1 StR 633/10Bestechung und Bestechlichkeit: Verjährungsbeginn; Beendigung der TatZitiert von 20
- BGH, 04.04.2017 – 3 StR 71/17Absoluter Revisionsgrund: Abwesenheit eines Verfahrensbeteiligten bei Erklärung der Einverständnisses mit der Abladung nicht präsenter Zeugen
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 – VerfGH 6/25
- BGH, 26.03.2026 – 5 StR 147/25
- BGH, 28.08.2025 – 2 StR 281/25Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: notwendige Feststellungen zur Gefährlichkeit der Droge und zur Handelsmenge; Einziehung des Wertes von Taterträgen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 245 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/245#abs-1 (1) Die Beweisaufnahme ist auf alle vom Gericht vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen nach § 214 Abs. 4 vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft herbeigeschafften Beweismittel zu erstrecken, es sei denn, daß die Beweiserhebung unzulässig ist. Von der Erhebung einzelner Beweise kann abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte damit einverstanden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/245#abs-2 (2) Zu einer Erstreckung der Beweisaufnahme auf die vom Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft vorgeladenen und auch erschienenen Zeugen und Sachverständigen sowie auf die sonstigen herbeigeschafften Beweismittel ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein Beweisantrag gestellt wird. Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Beweiserhebung unzulässig ist. Im übrigen darf er nur abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen oder offenkundig ist, wenn zwischen ihr und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Zusammenhang besteht oder wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist.