§ 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
Stand: 10.06.2019
Der Vorsitzende des Gerichts kann auch von Amts wegen die Herbeischaffung weiterer als Beweismittel dienender Gegenstände anordnen.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 221 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.01.2024 – 6 StR 276/23Fristsetzung für Beweisanträge; Einziehung von TaterträgenZitiert von 14
- BGH, 16.10.2020 – 1 ARs 3/20Rechtsweg und Zuständigkeiten: Rechtsschutz gegen Eingriffsmaßnahmen von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft im Strafverfahren; Wirkungen einer Verweisung durch ein VerwaltungsgerichtZitiert von 18
- BGH, 25.10.1966 – 1 StR 402/66Zitiert von 1
- BGH, 04.11.1954 – 3 StR 915/53
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 1/19Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von VereinsvermögenZitiert von 4
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 7/19Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von VereinsvermögenZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 8/19Zitiert von 2
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 3/19Zitiert von 1
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 2/19Zitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 221 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.