§ 6 Anfechtung des Verbotsvollzugs
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
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Nach Gewicht
- VG Berlin, 23.11.2023 – 29 K 69/23Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 03.02.2022 – 18 L 1908/21Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 – 1 S 2071/17Zitiert von 17
- BVerwG, 19.12.2025 – 6 A 6.23Verbotsfähigkeit der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" und regionaler Chapter; Abgrenzung Vereinsverbotsverfahren zum ParteiverbotsverfahrenZitiert von 14
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 1/19Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von VereinsvermögenZitiert von 4
- BVerwG, 10.06.2020 – 6 AV 7/19Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur Sicherstellung von VereinsvermögenZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 29.05.2024 – 11 K 432/22Zitiert von 2
- VGH Bayern, 12.02.2024 – 4 C 23.1887, 4 C 23.1888Zitiert von 8
- VG München, 18.09.2023 – M 30 X 23.4359
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 VereinsG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VereinsG/6#abs-1 (1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VereinsG/6#abs-2 (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung.