§ 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- BGH, 26.11.2015 – III ZB 62/14Rechtswegabgrenzung zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichten: Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag im Rahmen einer Klage eines Bundeslandes auf Erstattung von BestattungskostenZitiert von 12
- LG Potsdam, 20.12.2010 – 7 T 65/10
- BGH, 28.03.2018 – 2 ARs 97/18Zuständigkeitsbestimmung bei TodesermittlungsverfahrenZitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 – OVG 12 N 12.13
- BGH, 06.03.2014 – III ZR 320/12Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen: Vorwurf der Erstellung eines fehlerhaften Gutachtens bei einer Todesfalluntersuchung durch einen beamteten Professor für Rechtsmedizin und Leiter des Instituts für Forensische Toxikologie an einem Zentrum der RechtsmedizinZitiert von 19
- BGH, 27.05.2009 – 1 StR 99/09Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 30.06.2022 – 4 B 1864/21Einstweilige Anordnung: Kein Unterlassungsanspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige wegen unerlaubten Glücksspiels KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 98
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 – OVG 12 S 18.18
- VG Oldenburg (Oldenburg), 10.06.2015 – 5 A 1706/14
11 Entscheidungen zu § 159 StPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 159 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/159#abs-1 (1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/159#abs-2 (2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.