Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund11 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/159#abs-1 (1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/159#abs-2 (2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.

§ 158 § 160