Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/1#abs-1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/1#abs-2 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/1#abs-3 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wird zitiert von 7.634 Entscheidungen zu Art 1 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Mainz, 18.04.2016 – S 3 AS 149/16Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Arbeitsuchende und für Auszubildende - Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- BVerfG, 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und Bedarfs - Erfordernis eines Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs - Frist zur Neuregelung bis 31.12.2010, keine Rückwirkung bzw Wirkung auf laufende Verfahren - bis Neuregelung Härtefallanspruch aus Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG gegen den BundZitiert von 869
- AG Münster, 14.04.2021 – 22 III 34/20Zitiert von 9
- BVerfG, 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14Zur Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der Identitätskontrolle gem Art 23 Abs 1 S 3 GG iVm Art 79 Abs 3 GG, Art 1 Abs 1 GG - Zulässigkeitsanforderungen an Verfassungsbeschwerden zur Aktivierung der Identitätskontrolle - Schuldgrundsatz als Teil der VerfassungsidentitätZitiert von 63
- SG Mainz, 12.12.2014 – S 3 AS 130/14Zitiert von 12
- SG Gotha, 02.08.2016 – S 15 AS 5157/14Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Leistungsminderung bei Pflichtverletzung - Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregelungen - Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.09.2026 – VI ZR 402/24Persönlichkeitsrecht: Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Anfertigung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer prominenten Person durch einen Pressefotografen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerfG, 23.09.2026 – 2 BvR 1681/26Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Beugehaft - mögliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit - Folgenabwägung
- LG Berlin, 22.09.2026 – 27 O 332/26 eVPresserecht: Unzulässigkeit einer Berichterstattung wegen bewusster Unvollständigkeit bei Verschweigen der Nichteröffnung des Hauptverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.