Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GG

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund7.198 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/1#abs-1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/1#abs-2 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/1#abs-3 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2