§ 154a Beschränkung der Verfolgung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/154a#abs-1 (1) Fallen einzelne abtrennbare Teile einer Tat oder einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Tat begangen worden sind,
nicht beträchtlich ins Gewicht, so kann die Verfolgung auf die übrigen Teile der Tat oder die übrigen Gesetzesverletzungen beschränkt werden. § 154 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend. Die Beschränkung ist aktenkundig zu machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/154a#abs-2 (2) Nach Einreichung der Anklageschrift kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Beschränkung vornehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/154a#abs-3 (3) Das Gericht kann in jeder Lage des Verfahrens ausgeschiedene Teile einer Tat oder Gesetzesverletzungen in das Verfahren wieder einbeziehen. Einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einbeziehung ist zu entsprechen. Werden ausgeschiedene Teile einer Tat wieder einbezogen, so ist § 265 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 1.314 Entscheidungen zu § 154a StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Essen, 27.11.2017 – 32 KLs 8/17
- BGH, 15.09.1983 – 4 StR 535/83Zitiert von 8
- BGH, 10.12.2025 – 1 StR 387/25Konkurrenzrechtliche Bewertung von Umsatzsteuervoranmeldungen und einer UmsatzsteuerjahreserklärungZitiert von 4
- BGH, 09.01.2025 – 3 StR 340/24(Umdeutung irrtümlich vorgenommener Verfahrensbeschränkungen; Voraussetzungen einer Verurteilung nach § 4 Satz 1 Nr. 2 GewSchG wegen Verstoßes gegen einen gerichtlich bestätigten Vergleich)Zitiert von 7
- BGH, 14.02.2024 – 2 StR 424/23Tateinheitliche Handlungen im Rahmen einer Betäubungsmittelstraftat; Umfang der Kognitionspflicht des GerichtsZitiert von 5
- BGH, 13.09.2017 – 4 StR 88/17Strafverfahren wegen Massenbetrug: Anforderungen an die Darlegung eines täuschungsbedingten Irrtums bei einer Vielzahl von gleichartigen EinzelfällenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.09.2026 – AK 46/26Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.08.2026 – 5 StR 122/26Strafprozessrecht: Rechtsfehlerfreie Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Obergutachtens wegen Erwiesenseins des Gegenteils (§ 244 Abs. 4 Satz 2 StPO) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.08.2026 – 2 StR 424/25Strafrecht - Rücktritt vom Versuch - Anforderungen an die Feststellung des Rücktrittshorizonts bei gefährlichen Gewalthandlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 154a StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.