Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 2 Vorbehalte für das Landesrecht
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches lassen Vorschriften des Landesrechts unberührt, die bei einzelnen landesrechtlichen Straftatbeständen
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 2 EGStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 04.06.1957 – 2 BvL 17/56Vereinbarkeit von Vorschriften des bayer. Gesetzes über die Presse vom 3. Oktober 1949 mit dem Bundesrecht. Regelung der Verjährung für Pressedelikte gehört zum Gebiet der "allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse" i. S. des Art. 75 Nr. 2 GGZitiert von 7
- BGH, 24.10.1957 – 4 StR 395/57Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.1995 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 1995 (BGBl. I 818)
BGBl. 1995 I S. 818
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28.05.1974 Ausfertigung
§ 2 geändert und neu gefasst und umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1974 (BGBl. I 1185)
BGBl. 1974 I S. 1185
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.