Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

EGStGB

Art 1b Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts

Stand: 10.06.2019

Bund

Soweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die an dem Ort gelten, an welchem der Täter seine Lebensgrundlage hat.

Art 1a Art 2