§ 92 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/92#abs-1 (1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/92#abs-2 (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
1.
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3.
das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4.
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5.
die Unabhängigkeit der Gerichte und
6.
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/92#abs-3 (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.
Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),
2.
Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3.
Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Wird zitiert von 74 Entscheidungen zu § 92 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 04.05.2016 – 3 StR 392/15Verunglimpfung von Verfassungsorganen: Verwirklichung des subjektiven Tatbestands bei öffentlicher Zurschaustellung eines Plakats mit einem "Fahndungsaufruf" betreffend abgebildeter Bundes- und LandespolitikerZitiert von 2
- VG Karlsruhe, 16.07.2024 – 12 K 725/23Zitiert von 2
- BGH, 17.10.2017 – 3 StR 109/17Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: Wiedergabe fremder Äußerungen; Bewertung des Inhalts einer Äußerung sowie Zu-Eigen-Machen einer ÄußerungZitiert von 4
- BVerfG, 19.06.2019 – 2 BvR 2299/15Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte - Rügen einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) bzw des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) unzureichend substantiiertZitiert von 15
- BGH, 10.12.2025 – StB 60/25Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an Sprengstoffanschlägen auf Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten
- BGH, 22.12.2000 – 3 StR 378/00Jugendstrafrecht: Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Auferlegung notwendiger Auslagen der Nebenkläger auf einen Heranwachsenden Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 27.03.2026 – 20 B 883/25
- OVG Schleswig, 20.01.2026 – 4 MB 29/23Zitiert von 2
- VG Minden, 15.01.2026 – 8 K 464/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 92 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.