§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/90a#abs-1 (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/90a#abs-2 (2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/90a#abs-3 (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
Wird zitiert von 81 Entscheidungen zu § 90a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.02.1978 – 2 BvR 523/75, 2 BvR 958/76, 2 BvR 977/76Ablehnung der Ausstrahlung von Wahlwerbespots durch Rundfunk- und Fernsehanstalten wegen verfassungsfeindlichen Inhalts und wegen Verstoßes gegen strafrechtliche VorschriftenZitiert von 29
- BVerfG, 21.03.1961 – 2 BvR 27/60Die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei kann erst von der Entscheidung des BVerfG an rechtlich geltend gemacht werden. § 90 a Abs. 3 StGB ist nichtig (GG Art. 21)Zitiert von 10
- BVerfG, 29.07.1998 – 1 BvR 287/93Zitiert von 12
- BVerfG, 07.03.1990 – 1 BvR 266/86, 1 BvR 913/87Bestrafung wegen Verunglimpfung der BundesflaggeZitiert von 15
- BVerfG, 14.01.1969 – 1 BvR 176/66Bestrafung wegen an sich nicht verfassungsfeindlicher Äußerungen im Rahmen der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer verbotenen Partei; journalistische Beiträge im Auftrag der verbotenen KPDZitiert von 1
- BGH, 18.08.2000 – 3 StR 433/99Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 415/23Möglichkeit eines Ehrenschutzes eines ausländischen Staates wegen eines Beitrags in einem NachrichtenportalZitiert von 1
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 416/23Zitiert von 1
- AG Frankfurt am Main, 11.09.2025 – 981 Ds 6434 Js 254498/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.11.2020 Ausfertigung
§ 90a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I 2600)
BGBl. 2020 I S. 2600
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.