Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 42 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
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Nach Gewicht
- BVerfG, 14.01.1969 – 1 BvR 553/64Meinungsäußerungen, die den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Partei (KPD) unterstützen. Art. 18 GG und Handlungen für eine durch das Bundesverfassungsgericht verbotene politische ParteiZitiert von 3
- BVerfG, 03.10.1969 – 1 BvR 46/65Informationsfreiheit als selbständiges Grundrecht neben Meinungs- und Pressefreiheit; Allgemeinzugänglichkeit einer Informationsquelle; Einfuhr von Zeitschriften aus der DDRZitiert von 21
- BVerfG, 14.01.1969 – 1 BvR 176/66Bestrafung wegen an sich nicht verfassungsfeindlicher Äußerungen im Rahmen der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer verbotenen Partei; journalistische Beiträge im Auftrag der verbotenen KPDZitiert von 1
- BVerfG, 15.01.1969 – 1 BvR 438/65Ausspruch eines Berufsverbotes durch Strafgerichte gegen Presseangehörige wegen strafbaren Verstoßes gegen ein ParteiverbotZitiert von 3
- BGH, 23.10.1957 – 3 StR 37/57Zitiert von 2
- BVerfG, 05.06.2000 – 2 BvR 566/00Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.04.1997 – 3 StR 387/96
- BGH, 09.04.1997 – 3 StR 584/96Zitiert von 2
- BGH, 09.04.1997 – 3 StR 387/96Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 42 BVerfGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.