§ 67e Überprüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/67e#abs-1 (1) Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/67e#abs-2 (2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung
in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,
in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr,
in der Sicherungsverwahrung ein Jahr, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung neun Monate.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/67e#abs-3 (3) Das Gericht kann die Fristen kürzen. Es kann im Rahmen der gesetzlichen Prüfungsfristen auch Fristen festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Prüfung unzulässig ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/67e#abs-4 (4) Die Fristen laufen vom Beginn der Unterbringung an. Lehnt das Gericht die Aussetzung oder Erledigungserklärung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem.
Wird zitiert von 398 Entscheidungen zu § 67e StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EGMR, 19.09.2013 – 17167/11
- BVerfG, 26.03.2009 – 2 BvR 2543/08Zitiert von 11
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2019 – 3 Ws 866/19Zitiert von 2
- OLG Hamm, 01.06.2023 – 3 Ws 178/23
- BVerfG, 16.08.2017 – 2 BvR 2077/14Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 20 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - keine Heilung der Grundrechtsverletzung durch Abkürzung der nächsten Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 3 S 1 StGB) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 6
- BVerfG, 22.07.2024 – 2 BvR 2276/20Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt bei unzureichender Begründung Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 2, Art 20 Abs 3 GGZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 25.08.2026 – 1 Vollz 4/26Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Beendigung der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung wegen unvollständiger Berücksichtigung entscheidungsrelevanter Umstände Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.04.2026 – 3 Ws 28/26
- VG Karlsruhe, 24.03.2026 – 8 K 1820/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 67e StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2012 Ausfertigung
§ 67e geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425)
BGBl. 2012 I S. 2425
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16.07.2007 Ausfertigung
§ 67e eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327)
BGBl. 2007 I S. 1327
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