§ 56g Straferlaß
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/56g#abs-1 (1) Widerruft das Gericht die Strafaussetzung nicht, so erläßt es die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit. § 56f Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/56g#abs-2 (2) Das Gericht kann den Straferlaß widerrufen, wenn der Verurteilte wegen einer in der Bewährungszeit begangenen vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Der Widerruf ist nur innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit und von sechs Monaten nach Rechtskraft der Verurteilung zulässig. § 56f Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 106 Entscheidungen zu § 56g StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 08.06.2009 – 2 BvR 847/09Zitiert von 5
- OLG Köln, 10.06.1999 – 2 Ws 272/99Zitiert von 1
- AG Dortmund, 23.12.2019 – 723 AR-251 Js 962/14-4/17 BEW
- OLG Oldenburg, 29.11.2022 – 15 EK 3/21, 15 EK 4/21,15 EK 5/21
- OLG Thüringen, 11.12.2013 – 1 Ws 451/13Zitiert von 4
- BVerfG, 20.03.2013 – 2 BvR 2595/12Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsstaatlicher Vertrauensschutz und zeitliche Grenzen für den Widerruf einer Gnadenentscheidung - Erfordernis eines zeitnahen Hinweises auf eventuelle Verzögerungen (Zwischennachricht) wegen Abwartens der Rechtskraft der VerurteilungZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 24.02.2026 – 2 ORs 4/26
- BGH, 16.12.2025 – VI ZR 142/24Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung unter Nennung einer früheren strafrechtlichen VerurteilungZitiert von 1
- OLG Hamm, 12.06.2025 – 1 Ws 160/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56g StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.10.2009 Ausfertigung
§ 56g geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I 3214)
BGBl. 2009 I S. 3214
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.