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Artikel 3 · BT-Drs. 16/12320 · S. 43

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Nach Artikel 82 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes soll
jedes Gesetz den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Die
Vorschrift sieht vor, dass das Gesetz am vierzehnten Tag
nach seiner Verkündung in Kraft tritt.
Drucksache 16/12320 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge-
setzes auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten
begründet werden, geprüft.
Mit dem Gesetzentwurf werden 9 Informationspflichten für
die Verwaltung eingeführt. Informationspflichten der Wirt-
schaft und für Bürgerinnen und Bürger werden durch den
Entwurf nicht berührt.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege-
lungsvorhaben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/12320
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zur Eingangsformel,

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Herkunft

BT-Drs. 16/12320, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.015–232.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert dd401536620e1d2c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP