Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/12320 · S. 43
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten) Nach Artikel 82 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes soll jedes Gesetz den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Die Vorschrift sieht vor, dass das Gesetz am vierzehnten Tag nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Drucksache 16/12320 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge- setzes auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft. Mit dem Gesetzentwurf werden 9 Informationspflichten für die Verwaltung eingeführt. Informationspflichten der Wirt- schaft und für Bürgerinnen und Bürger werden durch den Entwurf nicht berührt. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege- lungsvorhaben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/12320 Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab- satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zur Eingangsformel,
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Herkunft
BT-Drs. 16/12320, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.015–232.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert dd401536620e1d2c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP