§ 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Stand: 10.06.2019
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Wird zitiert von 112 Entscheidungen zu § 353d StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 27.06.2014 – 2 BvR 429/12Nichtannahmebeschluss: § 353d Nr 3 StGB sanktioniert auch die Veröffentlichung einer Anklageschrift durch den Angeklagten selber - Strafurteil verletzt weder Art 103 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG oder das allgemeiner Persönlichkeitsrecht des BetroffenenZitiert von 21
- BGH, 31.07.2025 – 5 StR 78/25Strafbarkeit wegen Veröffentlichung strafprozessualer Beschlüsse im Internet trotz Schwärzung und Beschuldigteneinwilligung; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- LG Hamburg, 21.04.2023 – 324 O 365/22Zitiert von 1
- BGH, 16.05.2023 – VI ZR 116/22Anspruch auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Tagebüchern: Voraussetzung der Anerkennung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz; Schutzgesetzeigenschaft der Strafnorm betreffend verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen; Tagebuchaufzeichnungen als amtliche Dokumente des Strafverfahrens; besonderer Dokumentationswert eines wörtlichen Zitats im Rahmen einer BerichterstattungZitiert von 11
- LG Hamburg, 18.03.2025 – 705 NBs 116/24
- OLG Hamburg, 19.03.2024 – 7 U 13/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 19.02.2026 – 324 O 2/26
- OLG Hamm, 20.01.2026 – 3 Ws 512-514/25
- OLG Hamm, 20.01.2026 – 3 Ws 515/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 353d StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.07.2017 Ausfertigung
§ 353d geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2208)
BGBl. 2017 I S. 2208
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.