Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 45a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.05.2016 – 2 BvE 4/14Minderheiten- und Oppositionsrechte im BundestagZitiert von 18
- BGH, 17.08.2010 – 3 ARs 23/10Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Durchsetzung einer Vernehmungsgegenüberstellung durch die AusschussminderheitZitiert von 3
- BVerfG, 01.10.1987 – 2 BvR 1178/86, 2 BvR 1179/86, 2 BvR 1191/86 · Neue HeimatZitiert von 20
- BVerfG, 14.01.1986 – 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84Beratung und Bewilligung der in den Wirtschaftsplänen der Nachrichtendienste enthaltenen Veranschlagungen durch ein besonderes mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewähltes Gremium ohne Beteiligung der Fraktion DIE GRÜNENZitiert von 44
- BVerfG, 17.07.1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 · Flick-UntersuchungsausschußZitiert von 72
- BVerfG, 22.03.2022 – 2 BvE 2/20Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages – VorschlagsrechtZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 12.07.1994 – 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 · Out-of-Area-EinsätzeZitiert von 35
- BVerfG, 18.12.1984 – 2 BvE 13/83 · AtomwaffenstationierungZitiert von 33
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 45a GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/45a#abs-1 (1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/45a#abs-2 (2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/45a#abs-3 (3) Artikel 44 Abs. 1 findet auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung.