Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 45a
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/45a#abs-1 (1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für Verteidigung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/45a#abs-2 (2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/45a#abs-3 (3) Artikel 44 Abs. 1 findet auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu Art 45a GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.05.2016 – 2 BvE 4/14Minderheiten- und Oppositionsrechte im BundestagZitiert von 19
- BGH, 17.08.2010 – 3 ARs 23/10Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Durchsetzung einer Vernehmungsgegenüberstellung durch die AusschussminderheitZitiert von 3
- BVerfG, 01.10.1987 – 2 BvR 1178/86, 2 BvR 1179/86, 2 BvR 1191/86 · Neue HeimatZitiert von 20
- BVerfG, 14.01.1986 – 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84Beratung und Bewilligung der in den Wirtschaftsplänen der Nachrichtendienste enthaltenen Veranschlagungen durch ein besonderes mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewähltes Gremium ohne Beteiligung der Fraktion DIE GRÜNENZitiert von 46
- BVerfG, 17.07.1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 · Flick-UntersuchungsausschußZitiert von 42
- BVerfG, 17.07.1984 – 2 BvE 11/83Zitiert von 62
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 22.03.2022 – 2 BvE 2/20Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages – VorschlagsrechtZitiert von 17
- BVerfG, 12.07.1994 – 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93, 2 BvE 7/93, 2 BvE 8/93 · Out-of-Area-EinsätzeZitiert von 41
- BVerfG, 18.12.1984 – 2 BvE 13/83 · AtomwaffenstationierungZitiert von 38
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 45a GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 45a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.