§ 303c Strafantrag
Stand: 10.06.2019
In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Wird zitiert von 74 Entscheidungen zu § 303c StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt (Oder), 25.08.2021 – 22 KLs 4/21
- LG Hagen, 23.09.2021 – 31 Ks 600 Js 7/19 - 2/20
- BGH, 12.05.2016 – 4 StR 487/15Strafverfahren wegen Brandstiftung: Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitiger versuchter Brandstiftung; "Teilweises Zerstören" bei brandbedingten Deformierungen an Gebäudefenstern und -türen; Begründung der Bewährungsentscheidung bei zweijähriger FreiheitsstrafeZitiert von 12
- LG Essen, 30.05.2025 – 27 KLs-70 Js 374/24-16/25
- AG Eckernförde, 11.04.2025 – 5 Ls 590 Js 10010/22 jug
- LG München II, 09.07.2021 – 12 KLs 271 Js 190002/18
Zuletzt entschieden
- VG Arnsberg, 20.07.2026 – 2 L 625/26Polizeivollzugsdienst: Anforderungen an das Vorliegen berechtigter Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
- BGH, 06.05.2026 – 5 StR 595/25Strafverfahren: Verletzung der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) bei der Prüfung eines schweren Bandendiebstahls Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 303c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.08.2007 Ausfertigung
§ 303c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I 1786)
BGBl. 2007 I S. 1786
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.