§ 303c Strafantrag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 63
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Nach Gewicht
- LG Frankfurt (Oder), 25.08.2021 – 22 KLs 4/21
- BGH, 12.05.2016 – 4 StR 487/15Strafverfahren wegen Brandstiftung: Konkurrenzverhältnis bei gleichzeitiger versuchter Brandstiftung; "Teilweises Zerstören" bei brandbedingten Deformierungen an Gebäudefenstern und -türen; Begründung der Bewährungsentscheidung bei zweijähriger FreiheitsstrafeZitiert von 12
- LG Essen, 30.05.2025 – 27 KLs-70 Js 374/24-16/25
- AG Eckernförde, 11.04.2025 – 5 Ls 590 Js 10010/22 jug
- LG München II, 09.07.2021 – 12 KLs 271 Js 190002/18
- VG München, 28.05.2025 – M 19L DK 23.5101
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 09.06.2026 – 3 K 6121/22.A
- BGH, 06.05.2026 – 5 StR 595/25Strafverfahren: Verletzung der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) bei der Prüfung eines schweren Bandendiebstahls KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- AG Wipperfürth, 18.03.2026 – 4 Cs-922 Js 6091/24-522/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 303c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.