§ 26 Anstiftung
Stand: 10.06.2019
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Wird zitiert von 333 Entscheidungen zu § 26 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.07.2019 – 1 StR 634/18Steuerstraftat: Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat bei anschließender SteuerhehlereiZitiert von 14
- OLG Celle, 18.07.2024 – 1 ORs 18/24Zitiert von 1
- BGH, 13.01.2022 – 3 StR 341/21Strafverurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Überführung nichtgeständiger Angeklagter durch Vernehmungspersonen schweigender tatbeteiligter ZeugenZitiert von 10
- BGH, 28.09.2021 – 2 StR 264/21Sexueller Missbrauch von Kindern u.a.: Anforderungen an das Merkmal des "Bestimmens"Zitiert von 4
- BGH, 20.01.2000 – 4 StR 400/99Betäubungsmittelstrafrecht: Bestimmen einer minderjährigen Person zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auch bei von dem Minderjährigen ausgehender Initiative Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 18.02.1958 – 5 StR 603/57
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.09.2026 – AK 46/26Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 26.05.2026 – AK 19/26Untersuchungshaft: Fortdauer über sechs Monate hinaus bei dringendem Tatverdacht der Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 21.04.2026 – VII R 18/24Keine Durchbrechung der Akzessorietät im Haftungsrecht im Falle der Teilnahme an einer SteuerhinterziehungZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.