Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 26 Anstiftung

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund333 Entscheidungen

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

←§ 25 →§ 27