Gesetze / Untersuchungsausschussgesetz
PUAG§ 22 Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PUAG/22#abs-1 (1) Die Vorschriften der §§ 53 und 53a der Strafprozessordnung gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PUAG/22#abs-2 (2) Zeugen können die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen oder Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung ihre Angehörigen sind, die Gefahr zuziehen würde, einer Untersuchung nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt zu werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PUAG/22#abs-3 (3) Über die in den Absätzen 1 und 2 bestimmten Rechte sind Zeugen bei Beginn der ersten Vernehmung zur Sache zu belehren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PUAG/22#abs-4 (4) Die Tatsachen, auf die einzelne Zeugen die Verweigerung ihres Zeugnisses stützen, sind auf Verlangen glaubhaft zu machen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 22 PUAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 07.02.2017 – 1 BGs 74/17Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Durchsuchung von Kanzleiräumen: Anforderungen an die Benennung konkrete Anhaltspunkte für die Untersuchungsrelevanz von BeweismittelnZitiert von 2
- BGH, 27.01.2021 – StB 44/20Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber oder deren Vertretung im Falle einer juristischen Person; Entbindungsrecht des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzmasse
- BGH, 27.01.2021 – StB 43/20Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber oder deren Vertretung im Falle einer juristischen Person; Entbindungsrecht des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzmasse
- BGH, 27.01.2021 – StB 48/20Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber oder deren Vertretung im Falle einer juristischen Person; Entbindungsrecht des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzmasse
- VG Köln, 19.11.2002 – 7 K 2495/98Zitiert von 1
- VG Köln, 19.11.2002 – 7 K 2676/98Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 19.11.2002 – 7 K 2677/98Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 PUAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.