§ 25 Täterschaft
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/25#abs-1 (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/25#abs-2 (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Wird zitiert von 1.583 Entscheidungen zu § 25 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 18.03.2020 – 62 KLs - 213 Js 41/19 - 1/19
- LG Köln, 10.07.2008 – 102-7/08
- LG Bonn, 13.12.2022 – 62 KLs - 213 Js 116/20 - 2/20
- LG Bonn, 01.06.2021 – 62 KLs - 213 Js 32/20 - 1/20
- LG Wuppertal, 14.09.2023 – 21 KLs 6/23
- LG Bonn, 09.02.2022 – 62 KLs - 213 Js 131/20 - 3/20
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.08.2026 – 1 StR 193/26Steuerstrafrecht: Keine vergleichende Strafzumessung mit dem ausländischen Strafrecht bei Inlandstatort Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.07.2026 – 1 StR 95/26
- BGH, 07.07.2026 – 1 StR 164/26Strafverfahren: Erfolglosigkeit der Rüge wegen Ablehnung eines von einem Mitangeklagten gestellten Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.