§ 257 Begünstigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 284
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Köln, 25.04.2024 – 118 KLs 16/23
- BGH, 24.10.1989 – 1 StR 504/89Zitiert von 2
- BGH, 16.04.1958 – 2 StR 104/58Zitiert von 1
- BGH, 03.11.2011 – 2 StR 302/11Begünstigung: An einen Tatbeteiligten gezahlter Tatlohn als Vorteil der TatZitiert von 9
- BGH, 20.01.2011 – 3 StR 420/10Beihilfe zum Betrug: Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Tatbestandsvoraussetzungen einer BegünstigungZitiert von 19
- BGH, 04.12.2002 – 4 StR 411/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.03.2026 – 2 StR 396/25Anfechtungsbeschränkung bei zusätzlicher Einziehungsentscheidung im Jugendstrafverfahren
- LG Köln, 01.07.2025 – 5 O 220/23
- BGH, 19.06.2025 – 5 StR 23/25Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Bewertung der Einlassung des AngeklagtenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 257 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/257#abs-1 (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/257#abs-2 (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/257#abs-3 (3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Dies gilt nicht für denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begünstigung anstiftet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/257#abs-4 (4) Die Begünstigung wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn der Begünstiger als Täter oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte. § 248a gilt sinngemäß.