§ 224 Gefährliche Körperverletzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/224#abs-1 (1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/224#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Wird zitiert von 1.650 Entscheidungen zu § 224 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Erfurt, 15.10.2024 – 10 KLs 840 Js 16605/21
- LG Köln, 04.04.2008 – 104-96/07
- BGH, 22.10.2025 – 2 StR 99/25Konkurrenzrechtliche Bewertung der gefährlichen Körperverletzung und der schweren KörperverletzungZitiert von 1
- LG Essen, 24.06.2020 – 52 KLs-17 Js 642/19-5/20
- LG Köln, 30.01.2017 – 101 KLs 13/15Zitiert von 1
- LG Köln, 10.07.2008 – 102-7/08
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.08.2026 – 2 StR 751/25Strafzumessung: Zu Unrecht vorgenommene Strafrahmenverschiebung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB aufgrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.08.2026 – 2 StR 424/25Strafrecht - Rücktritt vom Versuch - Anforderungen an die Feststellung des Rücktrittshorizonts bei gefährlichen Gewalthandlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 31.07.2026 – 8 L 1043/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 224 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.