Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund1.529 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/224#abs-1 (1) Wer die Körperverletzung

1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/224#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.

§ 223 § 225