§ 224 Gefährliche Körperverletzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.529
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Erfurt, 15.10.2024 – 10 KLs 840 Js 16605/21
- LG Köln, 04.04.2008 – 104-96/07
- BGH, 22.10.2025 – 2 StR 99/25Konkurrenzrechtliche Bewertung der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Körperverletzung
- LG Köln, 30.01.2017 – 101 KLs 13/15Zitiert von 1
- LG Köln, 10.07.2008 – 102-7/08
- LG Münster, 12.03.2008 – 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05)
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 31.07.2026 – 8 L 1043/26
- BGH, 29.07.2026 – 5 StR 265/26
- BGH, 15.07.2026 – 5 StR 667/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 224 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/224#abs-1 (1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/224#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.