Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 9 Vergütung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- FG Schleswig, 30.09.2009 – 2 K 1/09
- OLG Köln, 07.07.2006 – 6 U 239/05Zitiert von 1
- BFH, 24.08.2010 – VII R 49/09Entgeltlicher Erwerb eines Mitgliederstammes rechtfertigt nicht ohne weiteres die Rücknahme der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins - Organisation und Tätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen - Kostendeckungsprinzip
- BVerfG, 30.07.2020 – 1 BvR 1422/20Nichtannahmebeschluss: Rüge eine Verletzung prozessualer Rechte (hier: Waffengleichheit im lauterkeitsrechtlichen eV-Verfahren) setzt hinreichend gewichtiges Feststellungsinteresse voraus - Divergenz des Verfügungsantrags von der Abmahnung begründet zudem keine Verkürzung prozessualer Rechte, wenn letztlich erlassene Untersagungsverfügung mit Abmahnung identisch istZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig.