Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 60 Eigenverantwortlichkeit
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/60#abs-1 (1) Eigenverantwortliche Tätigkeit nach § 57 Abs. 1 üben nur aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/60#abs-2 (2) Eine eigenverantwortliche Tätigkeit in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 übt nicht aus, wer sich als zeichnungsberechtigter Vertreter oder als Angestellter an Weisungen zu halten hat, durch die ihm die Freiheit zu pflichtmäßigem Handeln (§ 57) genommen wird.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 60 StBerG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2019 – L 7 BA 704/18
- BVerfG, 28.03.2002 – 1 BvR 1082/00
- BGH, 06.03.2006 – AnwZ (B) 37/05
- BGH, 07.04.2003 – II ZR 193/02GmbH-Geschäftsführerhaftung: Anforderungen an eine Pflichtverletzung bei Unterlassen im Einverständnis aller Gesellschafter sowie an die Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BGH, 16.05.2000 – StbSt (R) 2/00
- BAG, 29.06.2011 – 7 ABR 5/10(Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG - Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und Steuerberatern)Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 29.01.2020 – L 8 BA 153/19Zitiert von 35
- BFH, 26.03.1981 – VII R 14/78Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 StBerG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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24.06.1975 Ausfertigung
§ 60 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl. I 1509)
BGBl. 1975 I S. 1509
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.