Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 3 Auslagen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBGebV/3?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBGebV/3?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§ 15 bis 20.
Änderungsverlauf
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01.07.2025 in Kraft
§ 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. März 2025 (BGBl. I Nr. 105)
BGBl. 2025 I Nr. 105
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1722)
BGBl. 2016 I S. 1722
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13.12.2006 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2878 463)
BGBl. 2006 I S. 2878
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27.04.2001 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. April 2001 (BGBl. I 751)
BGBl. 2001 I S. 751
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.