Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung

StBVV

§ 3 Auslagen

Stand: 18.07.2025

Bund3 Fassungen8 Entscheidungen

Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit im Dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, kann der Steuerberater Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 in Verbindung mit § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verlangen.

§ 2 § 4