Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 3 Auslagen
Stand: 18.07.2025
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Hamburg, 05.12.2024 – 322 O 129/24
- FG Hamburg, 19.11.2015 – 3 KO 226/15Zitiert von 1
- LG Essen, 31.03.2012 – 18 O 348/10
- OLG Düsseldorf, 23.09.2005 – I-23 U 8/05
- OLG Düsseldorf, 15.02.2005 – I-23 U 207/04
- OLG Düsseldorf, 28.05.2003 – 23 U 193/01Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 StBVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten. Soweit im Dritten Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, kann der Steuerberater Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 in Verbindung mit § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verlangen.