Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 14/4222 · S. 31
Zu Artikel 7 (Änderung der Bundesgebührenord-
Zu Artikel 7 (Änderung der Bundesgebührenord- nung für Rechtsanwälte) Zu Nummer 1 (§ 8 BRAGO) Die Umstellung des Auffangwertes nach Absatz 2 Satz 2 von 8 000 DM auf 4 000 € führt zu einer Ermäßigung der Gebühr von 485 DM auf umgerechnet 479,18 DM (= -1,2 %), die Umstellung des Gegenstandswertes für die in Absatz 2 Satz 3 genannten einstweiligen Anordnungen führt zu einer Ermäßigung der Gebühr von 90 DM auf umgerechnet 88,01 DM (= -2,2 %). Zu Nummer 2 (§ 10 BRAGO) Der Beschwerdewert von 100 DM soll durch Halbierung des DM-Betrags in Euro umgerechnet werden. Zu Nummer 3 (§ 11 BRAGO) Die vorgeschlagene neue Gebührentabelle lehnt sich soweit wie möglich an die geltende DM-Tabelle an. Bei Werten bis 20 000 DM soll die Umstellung der Wertstufen durch Hal- bierung erfolgen. Um bei Werten von mehr als 10 000 € ausschließlich Werte mit durch 1 000 teilbaren Euro-Beträ- gen zu erhalten, soll die Zahl der Wertsprünge im Bereich zwischen 10 000 und 25 000 € um einen Sprung verringert werden. Ab 50 000 DM erfolgt die Umstellung wieder durch Halbierung. Die Wertstufen entsprechen den für das Gerichtskostengesetz vorgeschlagenen Stufen (vgl. Begrün- dung zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 4). Die Änderungen der Gebühren nach den einzelnen Wertstu- fen der bisherigen Tabelle ergeben sich aus der Übersicht in Anlage 7. Bei Wertgebühren lässt es sich nicht vermeiden, dass in einem konkreten Fall bei einem ganz bestimmten Wert erheblich höhere Gebühren entstehen oder die Gebüh- ren erheblich sinken. Jeder geglättete Wertbetrag führt dazu, dass ein – wenn auch geringer – Teil der Verfahren in eine andere Wertstufe fällt. Aus diesem Grund wird für Gebüh- rentabellen eine Gesamtbetrachtung vorgenommen: Die Ge- samteinnahmen an Wertgebühren sollen nach der Umstel- lung unverändert bleiben; die Gebühren
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.734 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4222, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.174–95.908 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert e0388619f06ffc1d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP