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Artikel 7 · BT-Drs. 14/4222 · S. 31

Zu Artikel 7 (Änderung der Bundesgebührenord-

Zu Artikel 7 (Änderung der Bundesgebührenord-
nung für Rechtsanwälte)
Zu Nummer 1 (§ 8 BRAGO)
Die Umstellung des Auffangwertes nach Absatz 2 Satz 2 von
8 000 DM auf 4 000 € führt zu einer Ermäßigung der Gebühr
von 485 DM auf umgerechnet 479,18 DM (= -1,2 %),
die Umstellung des Gegenstandswertes für die in Absatz 2
Satz 3 genannten einstweiligen Anordnungen führt zu einer
Ermäßigung der Gebühr von 90 DM auf umgerechnet
88,01 DM (= -2,2 %).
Zu Nummer 2 (§ 10 BRAGO)
Der Beschwerdewert von 100 DM soll durch Halbierung
des DM-Betrags in Euro umgerechnet werden.
Zu Nummer 3 (§ 11 BRAGO)
Die vorgeschlagene neue Gebührentabelle lehnt sich soweit
wie möglich an die geltende DM-Tabelle an. Bei Werten bis
20 000 DM soll die Umstellung der Wertstufen durch Hal-
bierung erfolgen. Um bei Werten von mehr als 10 000 €
ausschließlich Werte mit durch 1 000 teilbaren Euro-Beträ-
gen zu erhalten, soll die Zahl der Wertsprünge im Bereich
zwischen 10 000 und 25 000 € um einen Sprung verringert
werden. Ab 50 000 DM erfolgt die Umstellung wieder
durch Halbierung. Die Wertstufen entsprechen den für das
Gerichtskostengesetz vorgeschlagenen Stufen (vgl. Begrün-
dung zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 4).
Die Änderungen der Gebühren nach den einzelnen Wertstu-
fen der bisherigen Tabelle ergeben sich aus der Übersicht in
Anlage 7. Bei Wertgebühren lässt es sich nicht vermeiden,
dass in einem konkreten Fall bei einem ganz bestimmten
Wert erheblich höhere Gebühren entstehen oder die Gebüh-
ren erheblich sinken. Jeder geglättete Wertbetrag führt dazu,
dass ein – wenn auch geringer – Teil der Verfahren in eine
andere Wertstufe fällt. Aus diesem Grund wird für Gebüh-
rentabellen eine Gesamtbetrachtung vorgenommen: Die Ge-
samteinnahmen an Wertgebühren sollen nach der Umstel-
lung unverändert bleiben; die Gebühren 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.734 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4222, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.174–95.908 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert e0388619f06ffc1d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP