Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SpkWBV · GVBl.II/08, [Nr. 14] S.190

Verordnung über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (Sparkassenwahlverordnung Beschäftigte - SpkWBV)

19 Normen · Ausgangsfassung vom 03.06.2008 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Wahlberechtigung
  2. § 2 Wählbarkeit
  3. § 3 Wahlvorstand
  4. § 4 Wählerverzeichnis
  5. § 5 Wahlausschreiben
  6. § 6 Wahlvorschläge
  7. § 7 Beschlussfassung über die Wahlvorschläge
  8. § 8 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  9. § 9 Ausübung des Wahlrechts, Feststellung des Wahlergebnisses
  10. § 10 Verteilung der Sitze
  11. § 11 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
  12. § 12 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  13. § 13 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
  14. § 14 Abschluss des Wahlverfahrens
  15. § 15 Neubildung
  16. § 16 Aufnahme
  17. § 17 Wahlen bei neu errichteten Sparkassen
  18. § 18 Fristen
  19. § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 107 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.41)

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.