Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SpkWBV · GVBl.II/08, [Nr. 14] S.190
Verordnung über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (Sparkassenwahlverordnung Beschäftigte - SpkWBV)
19 Normen · Ausgangsfassung vom 03.06.2008 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Wahlberechtigung
- § 2 Wählbarkeit
- § 3 Wahlvorstand
- § 4 Wählerverzeichnis
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Beschlussfassung über die Wahlvorschläge
- § 8 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 9 Ausübung des Wahlrechts, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 10 Verteilung der Sitze
- § 11 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
- § 12 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 13 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 14 Abschluss des Wahlverfahrens
- § 15 Neubildung
- § 16 Aufnahme
- § 17 Wahlen bei neu errichteten Sparkassen
- § 18 Fristen
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 107 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.41)
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.