Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SpkWBV · GVBl.II/08, [Nr. 14] S.190

Verordnung über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (Sparkassenwahlverordnung Beschäftigte - SpkWBV)

19 Normen · ausgefertigt 03.06.2008 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Wahlberechtigung
  2. § 2 Wählbarkeit
  3. § 3 Wahlvorstand
  4. § 4 Wählerverzeichnis
  5. § 5 Wahlausschreiben
  6. § 6 Wahlvorschläge
  7. § 7 Beschlussfassung über die Wahlvorschläge
  8. § 8 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  9. § 9 Ausübung des Wahlrechts, Feststellung des Wahlergebnisses
  10. § 10 Verteilung der Sitze
  11. § 11 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
  12. § 12 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  13. § 13 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
  14. § 14 Abschluss des Wahlverfahrens
  15. § 15 Neubildung
  16. § 16 Aufnahme
  17. § 17 Wahlen bei neu errichteten Sparkassen
  18. § 18 Fristen
  19. § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.