Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SpkWBV · GVBl.II/08, [Nr. 14] S.190
Verordnung über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (Sparkassenwahlverordnung Beschäftigte - SpkWBV)
19 Normen · ausgefertigt 03.06.2008 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Wahlberechtigung
- § 2 Wählbarkeit
- § 3 Wahlvorstand
- § 4 Wählerverzeichnis
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Beschlussfassung über die Wahlvorschläge
- § 8 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 9 Ausübung des Wahlrechts, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 10 Verteilung der Sitze
- § 11 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
- § 12 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 13 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 14 Abschluss des Wahlverfahrens
- § 15 Neubildung
- § 16 Aufnahme
- § 17 Wahlen bei neu errichteten Sparkassen
- § 18 Fristen
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 19 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 15 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.