Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sparkassenwahlverordnung Beschäftigte
SpkWBV§ 14 Abschluss des Wahlverfahrens
Stand: 21.08.2026
Die Wahl ist mit Ablauf der Anfechtungsfrist, im Falle der Anfechtung mit dem rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, durchgeführt.
Abschnitt 3
Wahlen in besonderen Fällen