Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung
SUV§ 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.06.2013 – 1 WRB 2/11Urlaubsanspruch; Mindesturlaub; finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht genommenem UrlaubZitiert von 11
- VG Cottbus, 16.08.2012 – VG 7 K 1059/09
- BVerwG, 16.04.2026 – 2 WD 9.25Zitiert von 1
- BVerwG, 19.02.2026 – 2 WD 5.25Mildere Disziplinarmaßnahme wegen des Verhängungsverbots nach § 17 Abs. 6 WDOZitiert von 1
- BVerwG, 15.04.2025 – 2 WD 21.24Höchstmaßnahme bei wiederholtem und langem unerlaubten Fernbleiben vom DienstZitiert von 1
- BVerwG, 13.06.2024 – 2 WD 8/23Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit, Ungehorsam und einer unwahren dienstlichen MeldungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Greifswald, 14.10.2025 – 6 A 1008/24 HGW
- VGH Bayern, 10.08.2023 – 6 ZB 23.851
- BVerwG, 04.05.2021 – 2 WD 16/20Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unerlaubten Fernbleibens vom Dienst, Drogendelikten und Fahren ohne FahrerlaubnisZitiert von 5
11 Entscheidungen zu § 1 SUV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 SUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für den Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte entsprechend, sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. Die für die Beamtinnen und Beamten geltenden Vorschriften über Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß Zeiten eines Dienstes zu wechselnden Zeiten, für die Urlaub nach § 6 oder Freistellung zum Ausgleich für besondere zeitliche Belastungen gewährt werden kann, bei der Bemessung des Zusatzurlaubs unberücksichtigt bleiben.