§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/15#abs-1 (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/15#abs-2 (2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.
Wird zitiert von 48 Entscheidungen zu § 15 WStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 27.03.2002 – 2 BvL 2/02Zitiert von 3
- BVerwG, 11.03.2026 – 2 WD 40.25Aberkennung des Ruhegehalts wegen unerlaubter Abwesenheiten und eines HitlergrußesZitiert von 2
- BVerwG, 13.06.2024 – 2 WD 8/23Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit, Ungehorsam und einer unwahren dienstlichen MeldungZitiert von 4
- BVerwG, 02.05.2024 – 2 WD 12/23Beförderungsverbot wegen eigenmächtiger Abwesenheit während einer vorläufigen DienstenthebungZitiert von 13
- BVerwG, 19.05.2015 – 2 WD 13/14Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; VorsatzZitiert von 15
- BVerwG, 12.02.2015 – 2 WD 2/14Fernbleiben vom Dienst; DienstgradherabsetzungZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.07.2026 – 2 WDB 16.25Aufhebung einer ermessensfehlerhaften EinbehaltungsanordnungZitiert von 1
- VG Köln, 22.05.2026 – 25 K 3424/24.AZitiert von 2
- BVerwG, 16.04.2026 – 2 WD 9.25Höchstmaßnahme bei 156 Tagen unerlaubten Fernbleibens vom DienstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.