Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 28 Berechnung des Ruhegehalts
Stand: 01.01.2025
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 28 SVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 11.02.1999 – 2 C 4.98Zitiert von 60
- BVerwG, 09.12.1999 – 2 C 40.98Soldatenversorgung: Voraussetzungen für die Gewährung einer Kapitalabfindung nach § 28 SVG bei nicht selbst genutztem Grundbesitz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerfG, 23.05.2017 – 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14Vereinbarkeit des § 55b Abs. 3 Satz 1 Soldatenversorgungsgesetz mit Art. 33 Abs. 5 GGZitiert von 76
- BVerwG, 01.03.2018 – 2 C 49/16Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld nach der Vollendung des 27. LebensjahresZitiert von 9
- BVerwG, 13.11.2008 – 2 C 11.07Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 – 3 S 2521/04Versagung der Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung für Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.02.2026 – 2 C 7.25Berücksichtigung von Vordienstzeiten aus (selbständiger und nicht selbständiger) Rechtsanwaltstätigkeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- VGH Bayern, 18.05.2020 – 7 ZB 19.1673Zitiert von 3
- BVerwG, 21.07.2016 – 3 B 41/15Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den KrankenhausplanZitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 SVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 28 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 423)
BGBl. 2024 I Nr. 423
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.