Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 29 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/29#abs-1 (1) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind
die der Soldatin oder dem Soldaten in den Fällen der Nummern 1, 3 und 4 zuletzt zugestanden haben oder in den Fällen der Nummer 2 nach dem Besoldungsrecht zustehen würden; sie werden mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt. Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gelten als ruhegehaltfähige Dienstbezüge die dem letzten Dienstgrad entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/29#abs-2 (2) Ist die Berufssoldatin oder der Berufssoldat wegen Dienstunfähigkeit infolge Wehrdienstbeschädigung in den Ruhestand versetzt worden, so ist das Grundgehalt der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder § 30 Absatz 1 maßgebenden Besoldungsgruppe nach der Stufe zugrunde zu legen, die sie oder er bis zum Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der jeweils für sie oder ihn nach den Vorschriften des Soldatengesetzes geltenden besonderen oder allgemeinen Altersgrenze hätte erreichen können. Für Offizierinnen und Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführerin, Flugzeugführer, Waffensystemoffizierin oder Waffensystemoffizier verwendet werden, gelten hierbei die dienstgradbezogenen Altersgrenzen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 29 SVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 13/12Kein Anspruch eines beamteten Lehrers auf Erstattung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 12/12Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer; Einbeziehung von Landesrecht durch Revisionsgericht
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 11/12Kein Anspruch eines beamteten Lehrers auf Erstattung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 11.12Beamtenrecht: Kein Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 12.12Kein Anspruch eines Lehrers auf Bereitstellung eines Dienstzimmers oder Erstattung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BVerwG, 24.01.2013 – 5 C 13.12Kein Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 04.04.2011 – 1 A 1521/09Zitiert von 7
- VG Mainz, 18.04.2002 – 1 K 685/01.MZZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 SVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.