Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 367, Fsn-Nr. 606-17V

Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

75 Normen · Ausgangsfassung vom 29.10.2020 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziele des Staatsvertrages
  3. § 2 Anwendungsbereich
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Allgemeine Bestimmungen zur Erlaubniserteilung
  6. § 4a Besondere Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
  7. § 4b Erlaubnisverfahren für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
  8. § 4c Erlaubniserteilung bei Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
  9. § 4d Pflichten; Aufsichtliche Maßnahmen bei Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
  10. § 5 Werbung
  11. § 6 Sozialkonzept
  12. § 6a Spielkonto beim Anbieter für Glücksspiele im Internet
  13. § 6b Geldbeträge auf dem Spielkonto; Ein- und Auszahlungen
  14. § 6c Selbstlimitierung; Limitdatei für Glücksspiele im Internet
  15. § 6d Informationspflichten des Anbieters bei Glücksspielen im Internet
  16. § 6e Weitere Bestimmungen zum Jugend- und Spielerschutz bei Glücksspielen im Internet
  17. § 6f IT-Sicherheitskonzept
  18. § 6g Datenschutz, Speicherung, Aufbewahrung und Löschung
  19. § 6h Verhinderung parallelen Spiels bei mehreren Anbietern im Internet; Wartezeit vor Anbieterwechsel im Internet
  20. § 6i Spielsuchtfrüherkennung; Safe-Server; kurzfristige Sperre
  21. § 6j Unentgeltliche Angebote
  22. § 7 Aufklärung
  23. § 8 Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem
  24. § 8a Eintragung und Dauer der Sperre
  25. § 8b Beendigung der Sperre
  26. § 8c Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
  27. § 8d Überführung von Datenbeständen anderer Sperrdateien in das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem
  28. § 9 Glücksspielaufsicht
  29. § 9a Ländereinheitliche Verfahren
  30. § 10 Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes
  31. § 11 Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtforschung
  32. § 12 Erlaubnis
  33. § 13 Versagungsgründe
  34. § 14 Veranstalter
  35. § 15 Spielplan, Kalkulation und Durchführung der Veranstaltung
  36. § 16 Verwendung des Reinertrages
  37. § 17 Form und Inhalt der Erlaubnis
  38. § 18 Kleine Lotterien
  39. § 19 Gewerbliche Spielvermittlung
  40. § 20 Spielbanken
  41. § 21 Sportwetten
  42. § 21a Wettvermittlungsstellen
  43. § 22 Lotterien mit planmäßigem Jackpot; Sofortlotterien
  44. § 22a Virtuelle Automatenspiele
  45. § 22b Online-Poker
  46. § 22c Online-Casinospiele
  47. § 23 Sperrdatei, Datenverarbeitung
  48. § 24 Erlaubnisse
  49. § 25 Beschränkungen von Spielhallen; Verbot von Mehrfachkonzessionen
  50. § 26 Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen
  51. § 27 Pferdewetten
  52. § 27a Errichtung, Rechtsform, Name, Sitz, anzuwendendes Recht, Dienstsiegel
  53. § 27b Satzung
  54. § 27c Trägerschaft und Finanzierung der Anstalt
  55. § 27d Haftung
  56. § 27e Aufgaben der Anstalt
  57. § 27f Zuständigkeiten der Anstalt
  58. § 27g Organe
  59. § 27h Verwaltungsrat
  60. § 27i Vorstand
  61. § 27j Dienstherrnfähigkeit, Personalgewinnung
  62. § 27k Mitwirkungen
  63. § 27l Rechts- und Fachaufsicht
  64. § 27m Finanzkontrolle
  65. § 27n Anwendbares Datenschutzrecht
  66. § 27o Informationssicherheit
  67. § 27p Übergangsregelungen
  68. § 28 Regelungen der Länder
  69. § 28a Ordnungswidrigkeiten
  70. § 29 Übergangsregelungen
  71. § 30 Weitere Regelungen
  72. § 31 Verhältnis zu weiteren staatsvertraglichen Regelungen für die Klassenlotterien
  73. § 32 Evaluierung
  74. § 33 Revision zum Bundesverwaltungsgericht
  75. § 34 Sprachliche Gleichstellung
  76. § 35 Inkrafttreten, Kündigung, Neubekanntmachung

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 26. März 2026 (SächsGVBl. S. 187)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    24.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.03.2022

    SächsGVBl. 2022 S. 375

  3. Historischer Änderungsnachweis

    02.07.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.07.2021

    SächsGVBl. 2021 S. 753

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).