Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 367, Fsn-Nr. 606-17V
Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland
75 Normen · Ausgangsfassung vom 29.10.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ziele des Staatsvertrages
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Allgemeine Bestimmungen zur Erlaubniserteilung
- § 4a Besondere Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
- § 4b Erlaubnisverfahren für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
- § 4c Erlaubniserteilung bei Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
- § 4d Pflichten; Aufsichtliche Maßnahmen bei Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
- § 5 Werbung
- § 6 Sozialkonzept
- § 6a Spielkonto beim Anbieter für Glücksspiele im Internet
- § 6b Geldbeträge auf dem Spielkonto; Ein- und Auszahlungen
- § 6c Selbstlimitierung; Limitdatei für Glücksspiele im Internet
- § 6d Informationspflichten des Anbieters bei Glücksspielen im Internet
- § 6e Weitere Bestimmungen zum Jugend- und Spielerschutz bei Glücksspielen im Internet
- § 6f IT-Sicherheitskonzept
- § 6g Datenschutz, Speicherung, Aufbewahrung und Löschung
- § 6h Verhinderung parallelen Spiels bei mehreren Anbietern im Internet; Wartezeit vor Anbieterwechsel im Internet
- § 6i Spielsuchtfrüherkennung; Safe-Server; kurzfristige Sperre
- § 6j Unentgeltliche Angebote
- § 7 Aufklärung
- § 8 Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem
- § 8a Eintragung und Dauer der Sperre
- § 8b Beendigung der Sperre
- § 8c Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
- § 8d Überführung von Datenbeständen anderer Sperrdateien in das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem
- § 9 Glücksspielaufsicht
- § 9a Ländereinheitliche Verfahren
- § 10 Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes
- § 11 Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtforschung
- § 12 Erlaubnis
- § 13 Versagungsgründe
- § 14 Veranstalter
- § 15 Spielplan, Kalkulation und Durchführung der Veranstaltung
- § 16 Verwendung des Reinertrages
- § 17 Form und Inhalt der Erlaubnis
- § 18 Kleine Lotterien
- § 19 Gewerbliche Spielvermittlung
- § 20 Spielbanken
- § 21 Sportwetten
- § 21a Wettvermittlungsstellen
- § 22 Lotterien mit planmäßigem Jackpot; Sofortlotterien
- § 22a Virtuelle Automatenspiele
- § 22b Online-Poker
- § 22c Online-Casinospiele
- § 23 Sperrdatei, Datenverarbeitung
- § 24 Erlaubnisse
- § 25 Beschränkungen von Spielhallen; Verbot von Mehrfachkonzessionen
- § 26 Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen
- § 27 Pferdewetten
- § 27a Errichtung, Rechtsform, Name, Sitz, anzuwendendes Recht, Dienstsiegel
- § 27b Satzung
- § 27c Trägerschaft und Finanzierung der Anstalt
- § 27d Haftung
- § 27e Aufgaben der Anstalt
- § 27f Zuständigkeiten der Anstalt
- § 27g Organe
- § 27h Verwaltungsrat
- § 27i Vorstand
- § 27j Dienstherrnfähigkeit, Personalgewinnung
- § 27k Mitwirkungen
- § 27l Rechts- und Fachaufsicht
- § 27m Finanzkontrolle
- § 27n Anwendbares Datenschutzrecht
- § 27o Informationssicherheit
- § 27p Übergangsregelungen
- § 28 Regelungen der Länder
- § 28a Ordnungswidrigkeiten
- § 29 Übergangsregelungen
- § 30 Weitere Regelungen
- § 31 Verhältnis zu weiteren staatsvertraglichen Regelungen für die Klassenlotterien
- § 32 Evaluierung
- § 33 Revision zum Bundesverwaltungsgericht
- § 34 Sprachliche Gleichstellung
- § 35 Inkrafttreten, Kündigung, Neubekanntmachung
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 26. März 2026 (SächsGVBl. S. 187)
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Historischer Änderungsnachweis
24.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.03.2022
SächsGVBl. 2022 S. 375
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Historischer Änderungsnachweis
02.07.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.07.2021
SächsGVBl. 2021 S. 753
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).