Gesetze / Landesrecht Sachsen / Glücksspielstaatsvertrag 2021
Glücksspielstaatsvertrag 2021§ 8c Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
Stand: 27.08.2026
Der Anschluss an das Sperrsystem und dessen Nutzung sind für die nach § 8 Absatz 3 Verpflichteten kostenpflichtig. Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei.